Ihr Betrieb führt KI-Technologien ein – und Ihr Gremium soll das einfach absegnen? Fordern Sie jetzt ein maßgeschneidertes KI Seminar Betriebsrat an: praxisnah, rechtssicher, direkt auf Ihre konkreten KI-Systeme zugeschnitten. Kein Standardseminar – sondern Wissen, das Sie in der nächsten Verhandlung mit dem Arbeitgeber einsetzen können.
10.000+ Teilnehmende geschult | 700+ Seminare | IBM Silver Partner | Microsoft Partner
Betriebsratsmitglieder, BR-Vorsitzende und Gesamtbetriebsräte – alle Wissensstände willkommen
Vor Ort in Ihrem Betrieb oder hybrid
1 Tag
Maßgeschneidert auf Ihre konkreten KI-Systeme und Ihren Betrieb
Wer jetzt nicht handelt, verliert Mitgestaltungsmacht – und die KI-Einführung läuft ohne wirksame Betriebsvereinbarung durch.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die KI-Einführungen nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten wollen. Es lohnt sich immer dann, wenn konkrete KI-Systeme im Betrieb im Einsatz sind oder kommen – und das Gremium handlungsfähig sein muss.
Vier Unterschiede, die in der Praxis zählen
Klassische Seminaranbieter erklären KI aus der Nutzerperspektive. Wir erklären sie aus der Entwicklerperspektive – weil wir KI-Systeme selbst gebaut haben.
Erklärung aus erster Hand
Kein Standardseminar
Wissen + Umsetzung aus einer Hand
AI Literacy + Richtlinie + Technik
Wir analysieren Ihren aktuellen KI-Reifegrad und klären, welches Schulungsformat am besten passt.
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Schulungskonzept mit konkretem Zeitplan und transparenter Kalkulation.
Praxisnahe KI-Schulungen vor Ort oder online — Ihre Mitarbeitenden setzen KI noch am selben Tag produktiv ein.
Wir begleiten den nachhaltigen KI-Rollout mit Follow-up-Sessions, Support und bei Bedarf mit Firmen-GPT-Entwicklung.
Ausgangslage: Das Gremium wird mit KI-Einführungen konfrontiert, hat aber kein technisches Grundverständnis und weiß nicht, welche Beteiligungsrechte konkret greifen.
Nach dem Seminar können Sie KI-Systeme technisch einordnen, §87 BetrVG gezielt einsetzen und eine fundierte Betriebsvereinbarung verhandeln.
Ausgangslage: KI-Technologien werden konzernweit eingeführt – der IT-Ausschuss oder Gesamtbetriebsrat muss die Einführung übergreifend begleiten und Betriebsvereinbarungen koordinieren.
Sie verstehen Datenflüsse, Hosting-Fragen und Kontrollrisiken – und können konzernweite Rahmenbetriebsvereinbarungen inhaltlich gestalten.
Ausgangslage: Die Verhandlung einer KI-Betriebsvereinbarung steht bevor – aber ohne konkretes Wissen über Protokollierung, algorithmisches Management und Beschäftigtenschutz fehlt die Verhandlungsbasis.
Sie gehen mit Checkliste, Verhandlungsstrategie und technischem Wissen in die Verhandlung – und schützen Beschäftigte wirksam.
Dieses Seminar ist kein allgemeines KI-Einführungstraining für die Belegschaft. Für unternehmensweite Rollouts empfehlen wir den KI-Führerschein oder das KI-Kickstart-Programm.
Wer uns bereits vertraut
Ihr Betrieb führt KI ein – sichern Sie jetzt die Mitbestimmung Ihres Gremiums mit einem maßgeschneiderten Inhouse-Seminar.
Jetzt Inhouse-Seminar anfragenDer Betriebsrat hat nach §37 Abs. 6 BetrVG einen Schulungsanspruch für Seminare, die für seine Arbeit erforderlich sind. Bei der Einführung von KI-Technologien im Betrieb gilt ein KI Seminar Betriebsrat als erforderlich, da die Mitglieder ihre Mitbestimmungsrechte nach §87 BetrVG nur ausüben können, wenn sie die technischen und rechtlichen Grundlagen verstehen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Ja. Jede KI-Anwendung, die Verhalten oder Leistung von Beschäftigten erfassen oder auswerten kann, löst das Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Das gilt für Tools wie Microsoft 365 Copilot, ChatGPT-basierte Unternehmensplattformen oder Firmen-GPTs. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf eine solche KI nicht eingeführt werden – der BR kann per Unterlassungsanspruch stoppen.
Ja. Der EU AI Act (KI-Verordnung) verpflichtet Unternehmen seit dem 2. Februar 2025 nach Art. 4, allen Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, eine angemessene AI Literacy Schulung zu ermöglichen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Betriebsrat hat bei der inhaltlichen Gestaltung dieser Schulungen Mitbestimmungsrechte nach §§ 97, 98 BetrVG.
Ja. Schulungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber einführt, unterliegen nach §§ 97 und 98 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das gilt insbesondere für KI-Schulungen, die im Rahmen des EU AI Act (KI-Verordnung Art. 4) durchgeführt werden. Der Betriebsrat kann Inhalte, Umfang und Durchführung mitgestalten.
Dieses Inhouse-Seminar wird auf die konkret in Ihrem Betrieb eingesetzten KI-Technologien zugeschnitten – kein generisches Foliendeck. Teilnehmende lernen anhand der eigenen Systeme (z. B. Microsoft 365 Copilot, Firmen-GPT oder Langdock), welche Daten fließen, welche Beteiligungsrechte greifen und wie eine Betriebsvereinbarung konkret aussehen muss.
Die wichtigsten Paragraphen: §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen), §80 Abs. 3 BetrVG (Sachverständigen-Anspruch), §95 BetrVG (Auswahlrichtlinien und KI-gestützte Personalentscheidungen), §§97, 98 BetrVG (Mitbestimmung bei Schulungsmaßnahmen). Das Seminar behandelt alle relevanten Paragraphen praxisnah.
Ja. Wenn der Arbeitgeber eine KI-Anwendung ohne Zustimmung des Betriebsrats einführt, obwohl ein Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG besteht, kann der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Die aktuelle Rechtsprechung (BAG 2026) hat die Mitbestimmungsrechte bei KI-Einführungen weiter gestärkt.
Eine rechtssichere KI-Betriebsvereinbarung enthält mindestens: Geltungsbereich und eingesetzte KI-Systeme, Zweck und Einsatzbereiche, Datenschutz und Datenverarbeitung, Protokollierung und Auswertungsmöglichkeiten, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Transparenzanforderungen gegenüber Beschäftigten, Schulungsanspruch und Mitbestimmung bei Änderungen, Laufzeit und Kündigungsregelungen. Das Seminar vermittelt alle Pflichtbestandteile.
Das Seminar wird als 1-Tages-Format oder als 2 × halber Tag angeboten. Es findet als Präsenzseminar vor Ort in Ihrem Betrieb oder hybrid statt – je nach Bedarf Ihres Gremiums. Ein Online-Seminar ist auf Anfrage ebenfalls möglich.
Die Dozent:innen von SESTdigital kommen aus der KI-Softwareentwicklung – sie haben reale Firmen-GPTs, RAG-Systeme und Multi-Agenten-Systeme entwickelt. Das bedeutet: Erklärungen aus Entwicklersicht, nicht nur aus Nutzersicht. Zusätzlich arbeiten wir mit Experten aus dem Arbeitsrecht zusammen, um Betriebsverfassungsrecht und KI-Technik zu verbinden.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an kontakt@sest.gmbh
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